Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Entwicklung von Baugebieten in der Spöcke II und am Hungerberg gestellt, der am 23.10.2019 beraten wurde. Wir haben wie folgt dazu Stellung bezogen:
„Am vergangenen Wochenende hatten wir eine Klausursitzung des Gemeinderates in der unter anderem auch „Strategien zur Baulandausweisung“ besprochen wurden.
Von unserem Berater Herrn Dr. Burmeister wurde uns empfohlen, Bauflächen nur dann auszuweisen, wenn sich mindestens 50 % der vorgesehenen Fläche im Eigentum der Stadt befinden. Dies ist bei beiden vorgeschlagenen Flächen nicht der Fall. Herr Burmeister hat sogar von KO-Kriterien gesprochen, wenn sich Bauflächen noch in Privateigentum befinden.
Wenn die Stadt die Bebauung des Amselberges und des Hungerberges intensiv weiterverfolgt kostet dies Geld und Personalressourcen.
„Der Kauf von Grundstücken auf Vorrat kostet Zeit und Geld. Beides haben wir nicht.“ wurde von der CDU-Fraktion bereits in früheren GR-Sitzungen argumentiert.
Die GLG ist der Auffassung, dass die Stadtverwaltung ihre Kräfte bündeln und sich nicht verzetteln sollte. Wir sind auch grundsätzlich gegen die Bebauung dieser Flächen.
Vor allem der Hungerberg ist für uns eine ökologisch wertvolle Fläche, die nicht bebaut werden sollte.
In bereits genehmigten Baugebieten haben wir noch viele Flächen, die noch bebaut werden könnten, aber von ihren Eigentümern nicht verkauft werden. Wir sehen vielmehr in diesem Bereich eine Aufgabe der Stadtverwaltung, darauf hinzuwirken, dass diese Freiflächen bebaut werden. Durch eine stärkere „Innenentwicklung“ im Stadtgebiet (z.B. auch durch Renovierung, Umbau oder Neubau nach Abriss bestehender Gebäude) können sich viele Veränderungen ergeben.
Priorität hat für uns aber auch, neben der Revitalisierung des Hukla-Areals, die schnellstmögliche Entwicklung des Bauhof- und Sportplatzgeländes und die Erstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich, Voraussetzung ist für mich inzwischen auch nicht mehr, dass zuvor der geplante Sportpark fertiggestellt ist.
Hier sollten aus unserer Sicht die Kräfte gebündelt und einer schnellstmöglichen Realisierung zugeführt werden, zumal sich die dortigen Flächen im Eigentum der Stadt befinden.
Herr Dr. Burmeister hat uns empfohlen, alles was nicht kurzfristig zum Erfolg führt nicht weiterzuverfolgen.
Die GLG ist der Auffassung, dass die Stadtverwaltung diesem Rat folgen sollte.“
In der Aussprache haben wir weiterhin darauf hingewiesen und argumentiert, dass
auf dem Bauhof-/Sportplatzgelände bei einer Baufläche von ca. acht Hektar Wohneinheiten für etwa 600 Einwohner geschaffen werden können. Hier sollten wir unser Ziel konsequent verfolgen und uns nicht verzetteln. Weiterhin stellten wir die Frage: „Wie soll sich Gengenbach weiterentwickeln? Wollen wir eine weitere Zersiedelung und Bebauung auf ökologisch wertvollen Flächen, für die entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden müssen oder setzen wir auf die Innenentwicklung? Dies ist eine politische Bewertung Die GLG sagt ganz klar:
In die Sitzung des Gemeinderats am 09.10.2019 wurde von der Stadtverwaltung der TOP Resolution zum Volksbegehren „Rettet die Bienen mit dem Beschlussvorschlag „Die Stadt Gengenbach unterstützt das Volksbegehren…nicht“ eingebracht. Die GLG Fraktion ist in ihrer Vorberatung zu der Auffassung gelangt, dass es nicht Aufgabe des Gemeinderates ist, sich in dieser Frage zu positionieren. Vielmehr besteht „Zum rechtskonformen Verhalten der Kommunen…ein striktes Neutralitätsgebot“. Deshalb haben wir schriftlich beantragt, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Argumentiert haben wir wie folgt:
Es ist nicht Aufgabe des Gemeinderates zu einem Volksbegehren Stellung zu beziehen. Deshalb haben wir im Vorfeld dieser Gemeinderatssitzung schriftlich einen Antrag auf Vertagung gestellt, der wegen der Kürze der Zeit per E-Mail, auch an alle Gemeinderäte versandt wurde. Das Volksbegehren ist ein Instrument unserer demokratischen Verfassung. Es schafft die Möglichkeit, dass ein dringendes Begehren des Volkes in die Regierungskreise hinein Gehör bekommt und zwar auf direkte Art und Weise zunächst an den gewählten Repräsentanten vorbei.
Schließen sich genügend Menschen dem Volksbegehren an, muss sich der Landtag mit der Umsetzung befassen. Und wir sind davon überzeugt, dass das notwendige Quorum erreicht wird.
Im Landtag sind dann die gewählten Vertreter gefragt. Die Abgeordneten können den eingebrachten Gesetzesentwurf zustimmen, ihm mit Änderungen zustimmen oder einen alternativen Gesetzesentwurf fertigen, der am Volksbegehren orientiert ist. Nach den aktuellen Aussagen der Landesregierung ist davon auszugehen, dass sie einen Gesetzesentwurf erarbeiten wird der sich am Machbaren orientiert.
Das Thema „Artenschutz“ ist sehr komplex. Deshalb ist es sicherlich richtig, wie es auch in der Sitzungsvorlage formuliert ist, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ausführlich und umfassend über die Aussagen des Volksbegehrens und seiner Konsequenzen informieren.
Für den Fall, dass die Mehrheit des Gemeinderates unserem Antrag nicht folgt, beantragen wir für die anschließende Diskussion eine namentliche Abstimmung.
Verlauf der Diskussion:
In der Gemeinderatssitzung wurde unser Antrag, der im Wesentlichen von Uli Hilscher ausgearbeitet wurde, mit Stimmen der CDU und der Freien Wähler abgelehnt.
Überrascht hat uns, dass auch über unseren Antrag auf namentliche Abstimmung, separat abgestimmt wurde und wir uns auch nicht mit diesem Anliegen durchsetzen konnten.
Nachstehend unser Antrag im Wortlaut:
An den Gemeinderat der Stadt Gengenbach Bürgermeister Thorsten Erny Victor-Kretz-Straße 2 77723 Gengenbach
Antrag zur Geschäftsordnung zur Gemeinderatssitzung am 09.10.2019
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erny,
In der kommenden Sitzung des Gemeinderates am 09.10.2019 soll unter Top 3 eine Resolution zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ beschlossen werden. Wir sind der Auffassung, dass dies nicht die Aufgabe des Gemeinderates ist und stellen hiermit den Antrag, keinen Beschluss zu diesem Thema zu fassen bzw. den Antrag auf „Übergang zur Tagesordnung“. Das heißt der Gemeinderat soll sich mit dem Tagesordnungspunkt weder beratend noch beschließend befassen.
Wir beantragen daher:
Antrag zur Geschäftsordnung: Der Tagesordnungspunkt „Resolution zum Volksbegehren Rettet die Bienen“ wird abgesetzt.
Begründung:
Der Gemeinderat als kommunale Vertreter des Volkes ist nicht gefragt, Stellung zu beziehen. Das Volksbegehren ist ein Instrument unserer demokratischen Verfassung. Es schafft die Möglichkeit, dass ein dringendes Begehren des Volkes in die Regierungskreise hinein Gehör bekommt und zwar auf direkte Art und Weise zunächst an den gewählten Repräsentanten vorbei. Wenn wir nun als gewählte Volksvertreter in diesen Prozess eingreifen, verliert er seine eigentliche Bedeutung. Schließen sich genügend Menschen dem Volksbegehren an, muss sich der Landtag mit der Umsetzung befassen. Hier sind dann die gewählten Vertreter gefragt. Der Landtag kann den eingebrachten Gesetzesentwurf zustimmen, ihm mit Änderungen zustimmen oder einen alternativen Gesetzesentwurf machen, der am Volksbegehren orientiert ist. Dann folgt die eigentliche Volksabstimmung. Es ist davon auszugehen, dass die Landesregierung einen Gesetzesentwurf am Machbaren orientiert.
Der Zeitpunkt ist verfrüht, da ministerielle Stellungnahmen noch ausstehen. Zurzeit erleben wir einen wahren Sturmlauf der Entrüstungen gegen das Volksbegehren, bis ins Detail werden Auswirkungen diskutiert, vieles davon fällt in den Bereich der Spekulation. Am 10.07.2019 hat die CDU Fraktion des Landtags einen Berichtsantrag mit einem ausführlichen Fragekatalog zum Volksbegehren Artenschutz gestellt. Die Antworten werden in Kürze erwartet. Da ministerielle Stellungnahmen zurzeit noch nicht vorliegen und Verbandsmeinungen und persönliche Einschätzungen zu dem Thema naturgemäß weit auseinanderdriften, halten wir eine inhaltliche Diskussion im Gemeinderat momentan für verfrüht.
Die Bundes- und Landesregierung wird auf alle Fälle Maßnahmen zum Artenschutz umsetzen müssen, das Volksbegehren beschleunigt lediglich diesen Prozess Ausmaß des Insektensterbens: In der sogenannten „Krefelder Studie“ wurde ein Rückgang der Insektenbiomasse von durchschnittlich 76 % Der Zwischenbericht 2019 des Insekten Monitorings der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bestätigt die Zahlen. Das Aussterbe-ausmaß, auch weltweit, ist dermaßen erschreckend, dass absolut dringender Handlungsbedarf geboten ist. Beim Artensterben gibt es ein „zu spät“ – denken wir an die Bilder von Menschen in China, die an Stelle der Insekten Blüten bestäuben.
Das Bundeskabinett hat im September 2019 das "Aktionsprogramm Insektenschutz" beschlossen. Es handelt sich um das bisher umfangreichste Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Schutz von Insekten und ihrer Artenvielfalt.
Im August 2019 einigte sich die Landesregierung Baden-Württembergs auf eine Kabinettsvorlage: Bis 2030 soll der Anteil des Ökolandbaus an der Fläche von heute 14 Prozent auf 30 bis 40 Prozent steigen. Bis 2030 soll auch der Einsatz von Pestiziden um 40 bis 50 Prozent vermindert werden.
Wir kommen in Zukunft an deutlichen Veränderungen nicht vorbei. Verschwenden wir unsere Energien nicht beim Debattieren darüber, was jetzt noch unmöglich erscheint oder beim Streiten über die Frage, welches nun der richtige Weg ist. Wir sollten unsere Kräfte bündeln und zusammen mit Landwirten und Akteuren entlang der Lebensmittelkette erarbeiten, was es braucht, um die Herausforderung des Artenschutzes schultern können.
Mit freundlichen Grüßen
Für die GLG-Fraktion
Dieter Halsinger
Verteiler:
CDU-Fraktion Michael Jülg SPD-Fraktion Andrea Ahlemeier-Stubbe FWV-Fraktion Karl Heinz Claassen