Seit über zehn Jahren haben wir einen bestehenden Bebauungsplan „Gewerbepark Vorderes Kinzigtal“. Vor allem wegen der planungsrechtlichen Anpassung der Zufahrt von der Nordspange zum Gewerbepark und der Optimierung der bebaubaren Flächen, wurde im Oktober 2018 der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans gefasst. Diesem Beschlussvorschlag konnte die GLG-Fraktion in der Vergangenheit nicht folgen.

Unsere Kritik richtet sich vor allem gegen die mögliche Bebauung von bis zu 25 m Höhe. Dies ist nach wie vor für uns nicht akzeptabel und wir hegen die Hoffnung, dass dies in Zukunft so auch nicht ausgeführt wird.

Um eine bessere Ausnutzung der Flächen zu erreichen hat der GR im Oktober 2018 mehrheitlich eine Änderung beschlossen, die aus ökologischen Gründen auch nicht unsere Zustimmung finden konnte. Aus unserer Sicht ergeben sich damit, entgegen dem bisherigen Bebauungsplan, Verschlechterungen. Bedauerlich ist aus unserer Sicht vor allem der vorgesehene Verzicht auf Fassaden- Dach und Stellplatzbegrünungen, die in der alten Fassung noch vorgesehen waren.

Beklagenswert war und ist für uns auch, bei einer Gesamtfläche von fast 30 ha (das ist größer als das Hukla-Gelände), die vorgesehene Reduzierung der großzugigen öffentlichen Begrünung von 2 auf eine Grünfläche im Planungsgebiet.

Diese Entscheidungen passen, aus unserer Sicht, bei zunehmender Erderwärmung, nicht in die Zeit.

Inzwischen liegt uns auch er gesetzlich geforderte Umweltbericht vor, der im Oktober 2018 noch nicht erstellt war.

Darin wird ausdrücklich festgestellt, dass sich mit der Änderung des Bebauungsplans auch die Auswirkungen auf die Umwelt erhöhen.

Dem Umweltbericht ist jetzt zu entnehmen dass sich durch die Steigerung der Geschossflächenzahl von 0,6 auf 0,8 eine zusätzliche Versiegelung der Fläche von ca. 50.000m² ergeben kann, die zusätzlich, z.T. über das Öko-Konto, entsprechend ausgeglichen werden muss.

Zur Verbesserung des Kleinklimas werden insbesondere Baumpflanzungen vorgeschlagen.

Die vorgeschlagene Ausgleichsmaßnahme der Waldkalkung findet aber nicht unser Einverständnis und wir beantragen hiermit eine geeignetere Maßnahme zu finden. Dies könnte z.B. die Regenerierung der ehemaligen Müll-Deponie am Ziegelwald sein.

Auch von Umweltverbänden wird gefordert, dass Waldkalkungen nicht mehr Öko-Konto fähig sein sollen.

Unsere Zustimmung allerdings findet die Art der Nutzung von einem Industriegebiet in ein Gewerbegebiet zu ändern. Wir begrüßen im neuen Entwurf, dass sogenannte Steingärten nicht mehr zulässig sind. und dass zentrumsrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen wird.

Kommentar:

In der Diskussion im Gemeinderat wurde hervorgehoben, dass die „Nachverdichtung und die Optimierung der bebaubaren Flächen“ für die Änderung des Bebauungsplans besonders wichtig sei und von der „Grünen auf Landesebene“ auch gefordert wird. Nach den Ausführungen der anderen Redner haben wir deutlich gemacht, dass wir keine Fronten aufbauen wollen und den Gewerbepark grundsätzlich nicht in Frage stellen. Wir möchten aber das Vorgehen kritisch begleiten.

Von uns wurde begrüßt, dass die Versiegelung der Flächen, jetzt z.B. durch den planerischen Wegfall von Stichstraßen, reduziert wurde. Dennoch wünschen wir keine übermäßige Bebauung in die Höhe, weil auch das „Schutzgut Landschafts- und Ortsbild“ für unsere Region eine wichtige Rolle spielt. Deshalb appellieren wir an die zukünftigen Investoren und vor allem an den Gemeinderat bei zukünftigen Entscheidungen über Gewerbeansiedlungen auch das „Schutzgut Landschafts- und Ortsbild“ im Blick zu behalten, da die große Fläche von ca. 30 ha sicherlich nicht kurzfristig bebaut wird.