Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Entwicklung von Baugebieten in der Spöcke II und am Hungerberg gestellt, der am 23.10.2019 beraten wurde. Wir haben wie folgt dazu Stellung bezogen:

„Am vergangenen Wochenende hatten wir eine Klausursitzung des Gemeinderates in der unter anderem auch „Strategien zur Baulandausweisung“ besprochen wurden.

Von unserem Berater Herrn Dr. Burmeister wurde uns empfohlen, Bauflächen nur dann auszuweisen, wenn sich mindestens 50 % der vorgesehenen Fläche im Eigentum der Stadt befinden. Dies ist bei beiden vorgeschlagenen Flächen nicht der Fall. Herr Burmeister hat sogar von KO-Kriterien gesprochen, wenn sich Bauflächen noch in Privateigentum befinden.

Wenn die Stadt die Bebauung des Amselberges und des Hungerberges intensiv weiterverfolgt kostet dies Geld und Personalressourcen.

„Der Kauf von Grundstücken auf Vorrat kostet Zeit und Geld. Beides haben wir nicht.“ wurde von der CDU-Fraktion bereits in früheren GR-Sitzungen argumentiert.

Die GLG ist der Auffassung, dass die Stadtverwaltung ihre Kräfte bündeln und sich nicht verzetteln sollte. Wir sind auch grundsätzlich gegen die Bebauung dieser Flächen.

Vor allem der Hungerberg ist für uns eine ökologisch wertvolle Fläche, die nicht bebaut werden sollte.

In bereits genehmigten Baugebieten haben wir noch viele Flächen, die noch bebaut werden könnten, aber von ihren Eigentümern nicht verkauft werden. Wir sehen vielmehr in diesem Bereich eine Aufgabe der Stadtverwaltung, darauf hinzuwirken, dass diese Freiflächen bebaut werden. Durch eine stärkere „Innenentwicklung“ im Stadtgebiet (z.B. auch durch Renovierung, Umbau oder Neubau nach Abriss bestehender Gebäude) können sich viele Veränderungen ergeben.

Priorität hat für uns aber auch, neben der Revitalisierung des Hukla-Areals, die schnellstmögliche Entwicklung des Bauhof- und Sportplatzgeländes und die Erstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich, Voraussetzung ist für mich inzwischen auch nicht mehr, dass zuvor der geplante Sportpark fertiggestellt ist.

Hier sollten aus unserer Sicht die Kräfte gebündelt und einer schnellstmöglichen Realisierung zugeführt werden, zumal sich die dortigen Flächen im Eigentum der Stadt befinden.

Herr Dr. Burmeister hat uns empfohlen, alles was nicht kurzfristig zum Erfolg führt nicht weiterzuverfolgen.

Die GLG ist der Auffassung, dass die Stadtverwaltung diesem Rat folgen sollte.“

In der Aussprache haben wir weiterhin darauf hingewiesen und argumentiert, dass

auf dem Bauhof-/Sportplatzgelände bei einer Baufläche von ca. acht Hektar Wohneinheiten für etwa 600 Einwohner geschaffen werden können. Hier sollten wir unser Ziel konsequent verfolgen und uns nicht verzetteln. Weiterhin stellten wir die Frage: „Wie soll sich Gengenbach weiterentwickeln? Wollen wir eine weitere Zersiedelung und Bebauung auf ökologisch wertvollen Flächen, für die entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden müssen oder setzen wir auf die Innenentwicklung? Dies ist eine politische Bewertung Die GLG sagt ganz klar:

Keine Bebauung des Hungerberges!

Keine Bebauung des Amselberges/Spöcke II