Die GLG-Fraktion ist mit ihrem Anliegen, die Bebbauung des Hungerbergs zu verhindern, in der Gemeinderatssitzung am 13.05.2020 wiedereinmal an den Mehheitsverhältnissen gescheitert. Obwohl wir den nachstehenden Brief an alle Gemeinderäte versandt hatten, wurden die Argumente, die gegen eine Bebauung sprechen, nicht zur Kenntnis genommen. Als Grund zählt nur, dass der Hungerberg "schnellstmöglich bebaut werden kann". Für junge Familien soll dies sein. Doch bereits jetzt ist absehbar, dass die Bauplatz- und Baukosten so hoch sein werden, dass sich junge Familien dies nicht leisten werden können. Im jetzt beschlossenen Flächennutzungsplan ist mit ca. 15 Hektar fast die doppelte Fläche für die zukünftige Wohnbebauung ausgewiesen, wie uns vom Regionalverband Südlicher Oberrhein, der zuständigen Genehmigungsbehörde, für die zukünftige Stadtentwicklung zugestanden wird. Irgendwann müssen wir dann entscheiden, welche Flächen aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden sollen. Das ehemalige Hukla-Areal, die Kinzigvorstadt und das Sportplatzgelände werden es wohl nicht sein. Hier macht eine Bebauung und "städtebauliche Aufwertung" aus unserer Sicht Sinn. Wie lange will man eine Entscheidung hinausszögern und  - aus unserer Sicht - unnötige Diskussionen - führen? Der Hungerberg wird kurzfristig nicht bebaut werden können. Aus allen bisher bekannten Stellungnahmen ist zu entnehmen, dass die"Umsetzbarkeit schwierig sein wird und ein hoher Ausgleichsbedarf zu berücksichtigen ist". Dies treibt die Baukosten weiter in die Höhe und die erforderlichen Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen sind noch nicht gefunden.

Die Grüne Liste Gengenbach wird alle demokratischen Möglichkeiten in die Wege leiten, um die Bebbauung des Hungerbergs zu verhindern. Wir haben deshalb in der Gemeinderatssitzung ein Bürgerbegehren angekündigt, mit dem ein Bürgerbescheid nach § 21 Absatz 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg beantragt wird.

Schreiben an den Gemeinderat der Stadt Gengenbach