Zum Jahresausklang erreichte ein Schreiben des baden-württembergischen Umweltministeriums die GLG. Darin wird bestätigt, dass „das LRA Ortenaukreis bis auf weiteres das Ortenauer Waldkalkungsmodell weder im Rahmen der naturschutzrechtlichen noch der bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung als Kompensationsmaßnahme bzw. als Ökokontomaßnahme anerkennt.“ Die GLG hatte mehrfach die Kompensationsmaßnahme Waldkalkung als unakzeptablen ökologischen „Ablasshandel“ kritisiert, zuletzt in der GR-Sitzung am 04.12.2019. Zur Erinnerung: Die dauerhaft versiegelbare Fläche von 182.800 m² im „Gewerbepark vorderes Kinzigtal“ wurde mit einer halben Million Ökopunkten bewertet und mit einer einmaligen Waldkalkung auf ca. 140 ha im stadteigener Wald „ausgeglichen“. Der Marktwert eines Ökopunktes liegt zwischen 0,5 und einem Euro. Daran orientiert, entgingen dem Umwelt- und Naturschutz bis zu einer halben Million Euro. Damit ist nun Schluss!

Ebenso hatte die GLG Ende 2018 eine bessere Transparenz und nachvollziehbare Dokumentation aller Ausgleichsmaßnahmen, nicht nur der naturschutzrechtlichen, sondern auch - in freiwilliger Form - der bauleitplanerischen gefordert. Das Umweltministerium hat nun die Novellierung der Kompensationsverzeichnis-Verordnung in diesem Sinn noch für diese Legislaturperiode angekündigt!

Dank des Volksbegehrens wurde in Rekordzeit das Eckpunktepapier zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg als Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs „Rettet die Bienen“ vorgestellt. Die GLG freut sich über den gelungenen und zukunftweisenden Kompromiss und hofft auf eine zügige Umsetzung im Parlament.

Das Schreiben des Umweltministeriums und das Eckpunktepapier finden sie unter www.gruene-liste-gengenbach.de

Uli Hilscher