Zum ersten Mal gibt es jetzt in Gengenbach einen Bürgerentscheid. Die Fraktion der Grünen Liste hätte uns dies gerne erspart, sind für die Stadt doch damit Kosten in Höhe von mindestens 20.000 Euro verbunden, die wir gerne an anderer Stelle verwendet hätten.

Worum geht es?

In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat, gegen die Stimmen der GLG, entschieden, das Vorkaufsrecht für die denkmalgeschützte Wasserturbine „Tower“ auszuüben und damit einen Beschluss aus einer nichtöffentlichen Sitzung bestätigt. Unverständlich ist aus unserer Sicht vor allem, dass der Beschluss gefasst wurde, ohne das Thema zuvor öffentlich zu erörtern. Der Stadtverwaltung geht es vor allem darum, einen „sich anbahnenden Immissionskonflikt mit dem städtischen Klärwerk“ abzuwenden. „Die geplante Nutzung des Wasserschlössles könnte einen uneingeschränkten Betrieb der bestehenden Kläranlage in Frage stellen“ wird argumentiert.

Es gibt Rechtsaufassungen, denen sich die GLG anschließt, dass diese Bedenken über eine entsprechende Verzichtserklärung, eingetragen in das Grundbuch, ausgeschlossen werden können. Dies haben die jetzigen Eigentümer auch angeboten.

Doch was passiert, wenn der Bürgerentscheid für die Ausübung des Vorkaufsrechtes der Stadt ausgeht? Die Stadt Gengenbach tritt dann in den Kaufvertrag, mit seinen rechtlichen Verpflichtungen, ein und muss dafür 50.000 Euro begleichen. Weiterhin ergeben sich Folgekosten für den Erhalt und die Sanierung des „Towers“. Ist das, bei knappen finanziellem Mitteln, eine Aufgabe der Stadt?

Die GLG ist der Meinung, dass dieses Geld, das bisher nicht eingeplant wurde und über neue Schulden finanziert werden muss, besser in die „Pflichtaufgaben“ der Stadt, wie die Sanierung der Schulen und Kindergärten, investiert werden sollte.

Weitere Informationen: www.gruene-liste-gengenbach.de

Dieter Halsinger

Fraktionssprecher