Gemeinderatssitzung am 30.11.2022

In der letzten Gemeinderatssitzung am 30.11.2022 stand, neben der Vorstellung des „Haushaltsplanentwurfs 2023“ der Tagesordnungspunkt „Änderung des § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Gengenbach „Fragen, Anregungen und Vorschläge der Einwohner, gem. § 27 der Geschäftsordnung des Gemeinderats“ zur Entscheidung an.

Dies ging auf unseren Antrag vom 05.10.2022 „Umbenennung der Fragestunde“ zurück:

 

Schreiben an den Gemeinderat der Stadt Gengenbach vom 05.10.2022

§ 27 Fragestunde
- § 33 Abs.  GemO -

(1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde).

(2) Grundsätze für die Fragestunde:

a) Die Fragestunde findet in der Regel am Beginn der öffentlichen Sitzung statt. Ihre Dauer soll 60 Minuten nicht überschreiten.

b) Jeder Frageberechtigte im Sinne des Absatzes 1 darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Eine Diskussion ist nicht zulässig.

c) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.

Von der Stadtverwaltung wurde in diesem Zusammenhang angestrebt, auch den Zeitumfang für die Fragestunde auf eine halbe Stunde zu beschränken, was eine Änderung der Geschäftsordnung mit sich gebracht hätte.

In der Gemeinderatssitzung haben wir darauf hingewiesen, dass wir dazu keine Notwendigkeit sehen und es unserer Anliegen ist, für die Einwohner deutlich zu machen, dass in der Fragestunde nicht nur Fragen gestellt werden können und müssen.

Letztendlich wurde unser Antrag vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Damit wird zukünftig deutlich gemacht, dass es gewünscht ist, dass sich Bürger nicht nur mit Fragen in Gemeinderatssitzungen einbringen können, sondern auch Vorschläge und Anregungen vortragen können. Auf diese Weise wird auch der Informationsaustausch in dem Gemeinderat gefördert.

Wir hoffen und gehen auch davon aus, dass die "Anregung" des CDU-Franktionsvorsitzenden, wonach "Fragen und Stellungnahmen zu in der Sitzung nachfolgenden Tagesordnungspunkten" vor aktuellen Tagesordnungspunkten am Sitzunmgstag nicht mehr möglich sein sollen, nicht zum tragen kommt.

Damit wäre nämlich der "Grundsatz" der Öffentlichkeit und der Bürgerbeteiligung von Gemeinderatssitzungen "ausgehöhlt". Gemeinderat und auch seine beschließenden Ausschüsse haben grundsätzlich öffentlich zu beraten und zu beschließen (§ 35 Gemeindeordnung Baden-Württemberg). Die Bevölkerung soll damit die Gelegenheit haben, die Arbeit des Gemeinderates zu beobachten.