Brauchen wir eine Altstadtsatzung?

„Die Bewahrung des Stadtbildes der Altstadt von Gengenbach ist ein städtebauliches, kulturelles und gesellschaftliches Anliegen von hohem Rang im Interesse der Allgemeinheit.“

Es steht außer Frage, dass unsere Altstadt einen besonderen Stellenwert hat. Aber es ist eine “zeitgemäße Fortentwicklung“ erforderlich, damit in der Altstadt auch zeitgemäße Wohnbedingungen möglich sind. Besonders in diesen Zeiten des Klimawandels muss es auch in unserer Altstadt möglich sein, erneuerbare Energien zu nutzen. Das soll mit dem aktuellen Entwurf der Altstadtsatzung jetzt möglich sein. Der Entwurf sieht aber auch vor, dass „vor Anbringung einer Photovoltaik- oder Solarthermie Anlage eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen“ sei.

Der GLG-Fraktion ist es bei der Neufassung der Satzung vor allem wichtig, dass keine Verbote von Solaranlagen und sonstigen CO² vermeidenden Anlagen formuliert werden. Davon machen wir auch grundsätzlich unsere Zustimmung zu dieser Satzung abhängig.

Wir sind auch der Meinung, dass wir grundsätzlich eigentlich keine eigene „Altstadtsatzung benötigen. Grundlegende Dinge sind vor allem über das Denkmalschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt, Einzelentscheidungen werden letztlich immer beim Landesamt für Denkmalschutz getroffen. Auch sind wir der Auffassung, dass einmal gesetzte Standards hinterfragt werden und wir den Mut haben sollten, Bürokratie nachhaltig zu reduzieren.

Die Altstadtsatzung soll eine Hilfestellung für die Baurechtsbehörde sein und wir wollen mit ihrer Neufassung kein “Verhinderungsinstrument“ schaffen.

Wichtig ist uns vor allem, dass die Möglichkeit von Befreiungen gegeben werden. Auf Antrag sollte letztendlich der GR die Möglichkeit haben, über Befreiungen zu entscheiden!

Das letzte Wort sollte immer der GR haben! Schließlich wird die Satzung auch vom Gemeinderat erlassen.

Dieter Halsinger
Fraktionssprecher Grüne Liste Gengenbach