Antrag: Vergabekriterien für städtische Bauplätze
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erny,
nachdem die Vergabe der Bauplätze für das Baugebiet „In der Spöcke“ für einige
Irritationen gesorgt hat, beantragt die GLG-Fraktion hiermit:
Antrag: Der Gemeinderat beschließt:
Vergabekriterien für Bauplätze werden langfristig und verbindlich festgelegt.
Die Stadt Offenburg hat Vergabekriterien für die Bauplatzvergabe auf ihre Homepage gestellt. Die Stadt Gengenbach könnte sich daran orientieren und dies gleichtun.
Vergabekriterien sollten aus unserer Sicht sein:
- Gengenbacher Familien mit Kindern, die aktuell in Gengenbach leben.
- Gengenbacher Bürger vor Auswärtigen, die in Gengenbach arbeiten, diese wiederum vor sonstigen Bewerbern. Als Gengenbacher Bürger gelten auch sog. Rückkehrer (ehem. Gengenbacher, die mindestens 10 Jahre in Gengenbach gewohnt haben und seinerzeit z.B. wegen Wohnungsmangels keine Wohnung gefunden haben).
- Bewerber, Ehegatten oder Kinder dürfen noch nicht in Besitz eines Hauses sein. Bei Wohnungs-/Hauseigentum muss dies zur Finanzierung des Neubaus verwendet werden
- Ehrenamtliche Tätigkeit z.B. Verantwortliche Tätigkeit in einem Gengenbacher Verein (Vorstand, Übungsleiter usw.), Feuerwehr, Rotes Kreuz etc.
Wesentliche Abgabebedingungen
Die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens ist nachzuweisen.
Das Grundstück ist innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss zu
bebauen.
Das Haus (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) ist selbst zu
beziehen.
Zur Bewertung der Vergabereihenfolg wird ein Punktesystem eingeführt:
Punktesystem Punkte
Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl erfolgt durch Addition der jeweils
erfüllten Kriterien.
1.1 Familienstand
1.1.1 verheiratet, verwitwet oder alleinerziehend 1 Punkt
1.1.2 für jedes unterhaltspflichtige/kindergeldberechtigte Kind je 1 Punkt
1.2 Soziale Notwendigkeit
12.1 Familieneinkommen unter den Einkommensgrenzen gemäß § 12
Landeswohnraumförderungsgesetz. Die Berechnung erfolgt nach
den jeweils geltenden Landesbestimmungen 1 Punkt
1.2.2 Familien mit mindestens einem auf Dauer schwerbehinderten
Angehörigen 1 Punkt
1.2.3 Kleine Mietwohnung (unter den Regelsätzen des Landeswohnraum-
förderungsgesetzes) oder Freimachen einer Sozialwohnung 1 Punkt
1.2.4 Ehrenamt/Engagement in der Gemeinde
- Vorstandsmitglied, Jugend- oder Übungsleiter etc. in einem Verein 2 Punkte
oder einer gemeinnützigen Einrichtung.
- aktives Vereinsmitglied (z.B. Feuerwehr, Rotes Kreuz,
Musikverein usw.) 1 Punkt
1.3 Bewerbungs- und Wohndauer
1.3.1 Bewerbungsdauer über 2 Jahre 1 Punkt
1.3.2 Wohndauer in Gengenbach (ggfs. auch früher) über 10 Jahre 1 Punkt
1.3.3 Wohndauer im jeweiligen Ortsteil über 5 Jahre 1 Punkt
Bei Punktgleichheit erhalten die jeweiligen Stadt-/Ortsteilbewohner den Vorrang.
Ansonsten entscheidet bei Punktgleichheit das Los.
Vergabebeschluss - Ausnahmen
Über die Abgabe von Bauplätzen entscheidet das nach der Hauptsatzung der
Stadt Gengenbach zuständige Beschlussorgan. Das Vorschlagsrecht der
Ortschaftsräte wird hierdurch nicht berührt.
Das zuständige Beschlussorgan kann aus wichtigen Gründen oder wenn sich
bei der Anwendung dieser Richtlinien unbillige Härten ergeben sollten, im Einzelfalle Abweichungen zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Für die GLG-Fraktion
Dieter Halsinger
Verteiler:
CDU-Fraktion Michael Jülg
SPD-Fraktion Andrea Ahlemeier-Stubbe
FWV-Fraktion Karl Heinz Claassen