Antrag:   Vergabekriterien für städtische Bauplätze

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erny,

nachdem die Vergabe der Bauplätze für das Baugebiet „In der Spöcke“ für einige

Irritationen gesorgt hat, beantragt die GLG-Fraktion hiermit:

Antrag:          Der Gemeinderat beschließt:

Vergabekriterien für Bauplätze werden langfristig und verbindlich festgelegt.

 

Die Stadt Offenburg hat Vergabekriterien für die Bauplatzvergabe auf ihre Homepage gestellt. Die Stadt Gengenbach könnte sich daran orientieren und dies gleichtun.

Vergabekriterien sollten aus unserer Sicht sein:

  1. Gengenbacher Familien mit Kindern, die aktuell in Gengenbach leben.
  2. Gengenbacher Bürger vor Auswärtigen, die in Gengenbach arbeiten, diese wiederum vor sonstigen Bewerbern. Als Gengenbacher Bürger gelten auch sog. Rückkehrer (ehem. Gengenbacher, die mindestens 10 Jahre in Gengenbach gewohnt haben und seinerzeit z.B. wegen Wohnungsmangels keine Wohnung gefunden haben).
  3. Bewerber, Ehegatten oder Kinder dürfen noch nicht in Besitz eines Hauses sein. Bei Wohnungs-/Hauseigentum muss dies zur Finanzierung des Neubaus verwendet werden
  4. Ehrenamtliche Tätigkeit z.B. Verantwortliche Tätigkeit in einem Gengenbacher Verein (Vorstand, Übungsleiter usw.), Feuerwehr, Rotes Kreuz etc.

Wesentliche Abgabebedingungen

Die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens ist nachzuweisen.

Das Grundstück ist innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss zu

bebauen.

Das Haus (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) ist selbst zu

beziehen.

Zur Bewertung der Vergabereihenfolg wird ein Punktesystem eingeführt:

Punktesystem Punkte

Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl erfolgt durch Addition der jeweils

erfüllten Kriterien.

1.1       Familienstand

1.1.1    verheiratet, verwitwet oder alleinerziehend                                                  1 Punkt

1.1.2    für jedes unterhaltspflichtige/kindergeldberechtigte Kind je                         1 Punkt

1.2       Soziale Notwendigkeit

12.1     Familieneinkommen unter den Einkommensgrenzen gemäß § 12

            Landeswohnraumförderungsgesetz. Die Berechnung erfolgt nach

            den jeweils geltenden Landesbestimmungen                                              1 Punkt

1.2.2    Familien mit mindestens einem auf Dauer schwerbehinderten

            Angehörigen                                                                                                 1 Punkt

1.2.3    Kleine Mietwohnung (unter den Regelsätzen des Landeswohnraum-

            förderungsgesetzes) oder Freimachen einer Sozialwohnung                     1 Punkt

1.2.4    Ehrenamt/Engagement in der Gemeinde

            -      Vorstandsmitglied, Jugend- oder Übungsleiter etc. in einem Verein    2 Punkte

                   oder einer gemeinnützigen Einrichtung.

-       aktives Vereinsmitglied (z.B. Feuerwehr, Rotes Kreuz,

                   Musikverein usw.)                                                                                 1 Punkt

1.3    Bewerbungs- und Wohndauer

1.3.1 Bewerbungsdauer über 2 Jahre                                                                     1 Punkt

1.3.2 Wohndauer in Gengenbach (ggfs. auch früher) über 10 Jahre                     1 Punkt

1.3.3 Wohndauer im jeweiligen Ortsteil über 5 Jahre                                              1 Punkt

Bei Punktgleichheit erhalten die jeweiligen Stadt-/Ortsteilbewohner den Vorrang.

Ansonsten entscheidet bei Punktgleichheit das Los.

Vergabebeschluss - Ausnahmen

Über die Abgabe von Bauplätzen entscheidet das nach der Hauptsatzung der

Stadt Gengenbach zuständige Beschlussorgan. Das Vorschlagsrecht der

Ortschaftsräte wird hierdurch nicht berührt.

Das zuständige Beschlussorgan kann aus wichtigen Gründen oder wenn sich

bei der Anwendung dieser Richtlinien unbillige Härten ergeben sollten, im Einzelfalle Abweichungen zulassen.

Mit freundlichen Grüßen

Für die GLG-Fraktion

Dieter Halsinger

Verteiler:

CDU-Fraktion             Michael Jülg

SPD-Fraktion            Andrea Ahlemeier-Stubbe

FWV-Fraktion             Karl Heinz Claassen