Die Diskussionen um die Gestaltung dieses Bebauungsplanes wurden in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen sehr intensiv und emotional geführt.

Dadurch wurde die Realisierung des Bebauungsgebietes „In der Spöcke“ erheblich hinausgezögert.

Wir betonen hier aber ausdrücklich nochmals, dass es das gute Recht der Anwohner war, sich für ihre

Interessen einzusetzen.

Im Nachhinein müssen wir aber auch feststellen, dass in der Kommunikation einiges schief lief. Und wir hoffen, dass aus diesen Fehlern zukünftig gelernt wird.

Jetzt sind wir sehr froh darüber, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, die die zwischenzeitlich geplante Wand-Wallkombination entbehrlich macht und stimmen dem uns heute vorgelegten Bebauungsplan, sowie der zugehörigen Bauvorschriften zu.

Mit der Ausrichtung der Breitseiten der Gebäude nach Süden, um eine optimale Ausnutzung der passiven und aktiven Solarnutzung zu erreichen, der Versickerungsmöglichkeit von Niederschlagwasser über ein Mulden-Rigolen-System und die Ausweisung der Ausgleichsflächen als öffentliche Grünflächen im Bebauungsgebiet, entspricht dieser Bebauungsplanentwurf im Wesentlichen unseren Vorstellungen zur Bauleitplanung.

Obwohl wir zwischenzeitlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Mischgebiet entlang der L 99 beschlossen haben, sind wir heute der Auffassung, dass diese Fläche, wie ursprünglich geplant, nicht bebaut werden soll.

Hier weisen wir auf eine frühere Stellungnahme des Regierungspräsidiums hin, in der erwähnt wird, dass Hochbauten jeder Art längs der Landstraße, erst ab einer Entfernung von 20 Metern errichtet werden dürfen. Ggf. sind Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz des Bebauungsgebietes „In der Spöcke“ erforderlich, die von der Stadt Gengenbach zu tragen sind.

Bereits bei früheren Bebauungsplanentwürfen war entlang der L 99 eine Lärmschutzwand geplant, und die GLG hatte sich deshalb seinerzeit, auch aus Gründen des Stadtbildes, grundsätzlich gegen eine Bebauung der Spöcke ausgesprochen.

Auf der anderen Seite der L99 haben wir eine Brachfläche auf dem Hukla-Areal, das aus unserer Sicht schnellstmöglich einer Revitalisierung und einer baldmöglichen Bebauung zugeführt werden sollte. Dieses Vorhaben hat für die GLG – auch im Hinblick auf die Stadtentwicklung - oberste Priorität.

Vorrangig ist für uns auch die Verlagerung des Baubetriebshofes aus der Kinzig-Vorstadt.

Deshalb weisen wir heute nochmals darauf hin, dass wir eine Erweiterung des Baugebietes „In der Spöcke“ in Richtung Amselberg nicht mittragen werden.