Die Diskussionen um die Gestaltung dieses Bebauungsplanes wurden im Vorfeld sehr intensiv und emotional geführt.

In über 30 Jahren, seit ich Mitglied im Gemeinderat bin, habe ich nicht eine so intensive und umfangreiche Planung und Beteiligung erlebt.

Hauptanliegen der Anwohner, die hier eine Vielzahl von Anregungen und Einwendungen

eingebracht haben, ist es in erster Linie, Verkehrs- und Lärmbelastungen durch den zusätzlichen Autoverkehr zu vermeiden.

Dadurch wurde die Realisierung des Bebauungsgebietes „In der Spöcke“ hinausgezögert, im Endeffekt durch die unterschiedlichen zusätzlichen Gutachten und der Heranziehung von Rechtsanwälten aber auch verteuert.

Wir betonen hier aber ausdrücklich, dass es das gute Recht der Anwohner ist, sich für ihre Interessen einzusetzen.

Aufgabe des Gemeinderates ist es heute „im Wege einer Interessenabwägung“ eine Entscheidung über die eingegangenen Stellungnamen zu treffen.

Wir als GLG nehmen die Aussagen der Anwohner am Amselberg ernst, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Bebauung der „Spöcke“ sind. Sie sprechen sich vor allem gegen die geplante Durchfahrtstraße aus, weil sie eine Vermehrung des Durchgangsverkehrs befürchten.

Um dem entgegenzuwirken, haben wir in der Vergangenheit angeregt, im Bereich Spöcke einen „Verkehrsberuhigten Bereiche“ auszuweisen. Mit diesem Antrag konnten wir uns im Gemeinderat jedoch nicht durchzusetzen.

Selbstverständlich sehen wir auch, dass einige Anwohner Einschränkungen durch die Neubebauung hinnehmen müssen.

Als Gemeinderat müssen wir jedoch die verschiedenen Interessen – die Privatinteressen und das öffentliche Interesse - gegeneinander abwägen.

Und hier haben wir uns dazu entschieden, bei der Abwägung verschiedener Varianten ja zur geplanten Anbindung der neuen Erschließungsstraße zur Alten Landstraße zu sagen und dem Bebauungsplanentwurf, so wie er uns heute vorliegt, zuzustimmen.

Mit der Ausrichtung der Breitseiten der Gebäude nach Süden, um eine optimale Ausnutzung der passiven und aktiven Solarnutzung zu erreichen, der Versickerungsmöglichkeit von Niederschlagwasser über ein Mulden-Rigolen-System und die Ausweisung der Ausgleichsflächen als öffentliche Grünflächen im Bebauungsgebiet, entspricht dieser Bebauungsplanentwurf im Wesentlichen unseren Vorstellungen zur Bauleitplanung.

Wir begrüßen, dass das vorgesehene Mischgebiet entlang der L 99 aus dem Bebauungsplanentwurf herausgenommen wird, damit es nicht zu einer weiteren Verzögerung bei der Realisierung des geplanten Wohngebietes kommt.

Ob dieser Bereich mit einem separaten Bebauungsplanverfahren zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Hier weisen wir auf die Stellungnahme des Regierungspräsidiums hin, in der erwähnt wird, dass Hochbauten jeder Art längs der Landstraße, erst ab einer Entfernung von 20 Metern errichtet werden dürfen. Ggf. sind Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz des Bebauungsgebietes „In der Spöcke“ erforderlich, die von der Stadt Gengenbach zu tragen sind.

Bereits bei früheren Bebauungsplanentwürfen war entlang der L 99 eine Lärmschutzwand geplant, und die GLG hatte sich deshalb seinerzeit, auch aus Gründen des Stadtbildes, gegen eine Bebauung der Spöcke ausgesprochen.

Auf der anderen Seite der L99 haben wir inzwischen eine Brachfläche auf dem Hukla-Areal, das aus unserer Sicht schnellstmöglich einer Revitalisierung und einer baldmöglichen Bebauung zugeführt werden sollte. Dieses Vorhaben hat für die GLG – auch im Hinblick auf die Stadtentwicklung - oberste Priorität.

Deshalb weisen wir bereits heute darauf hin, dass wir eine Erweiterung des Baugebietes „In der Spöcke“ in Richtung Amselberg nicht mittragen werden.